Funktionaler Raum Europäischer Kulturpark

Diese Neuheit des europäischen Förderprogramms ermöglicht es neun funktionalen Räumen Interreg-Projekte auf ihrem Gebiet zu finanzieren, die zur Umsetzung ihrer Strategie beitragen.


Was sind die funktionalen Räume?

Das europäische Förderprogramm Interreg VI A Großregion 2021-2027 verfügt über EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), um Projekte zu finanzieren, die die Großregion grüner, sozialer und bürgernäher machen sowie eine bessere Governance ermöglichen.

Mehr als ein Viertel dieses Budgets wurden erstmals der Finanzierung sogenannter „funktionale Räume“ und ihrer Projekte gewidmet. Diese Neuheit des europäischen Förderprogramms ermöglicht es neun funktionalen Räumen, d.h. lokalen, strukturierten grenzüberschreitenden Räumen, Interreg-Projekte auf ihrem Gebiet zu finanzieren, die zur Umsetzung ihrer Strategie beitragen.

Der deutsch-französische Raum des Europäischen Kulturparks Bliesbruck-Reinheim wurde als einer dieser funktionalen Räume anerkannt und verfügt in diesem Rahmen über 1,9 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union, um seine Strategie umzusetzen.

 

Die Strategie des funktionalen Raums des Europäischen Kulturparks

Die Strategie des funktionalen Raums des Europäischen Kulturparks stützt sich auf sieben Themenbereiche:

  1. 1.    Flächenmanagement
  2. 2.    Ökologie & Nachhaltigkeit
  3. 3.    Wissenschaft & Forschung
  4. 4.    Stärkung der Einbindung und Zusammenarbeit von und mit lokalen Akteuren
  5. 5.    Kulturtourismus (Angebotserweiterung)
  6. 6.    Marketing & Kommunikation
  7. 7.   Schaffung eines Modell-Projekts der deutsch-französischen Zusammenarbeit.
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Hier geht es zur Strategie des funktionalen Raums.

 

 

Projektaufruf

Der Projektaufruf „Europäischer Kulturpark - AAP1 – ZF“ läuft vom 01. September 2024 bis zum 31. Juli 2026.

Während dieses Zeitraums können laufend Projektanträge auf der Plattform JEMS Großregion eingereicht werden.

Projekteinreichung - Antragsstellung

Folgende Projektvoraussetzungen muss das Projekt erfüllen, um über den funktionalen Raum mit EU-Interreg-Mittel gefördert zu werden:

  1. ·         Das Projekt muss zu der Umsetzung der Strategie des funktionalen Raums beitragen.
  2. ·         Das Projekt muss hauptsächlich dem Gebiet des funktionalen Raums dienen.
  3. ·         Mindestens zwei grenzüberschreitende Partner müssen finanziell an dem Projekt beteiligt sein.

Wir empfehlen, vorab zu prüfen, ob das Projekt die Anforderungen der Interreg Großregion 2021-2027 Zulässigkeits- und Prüfkriterien erfüllt.

Projekte, deren EFRE-Kofinanzierung 33.500 € unterschreitet, gelten als Kleinprojekte und müssen über den Interreg-Kleinprojektefond beantragt werden.

Die gesamte Antragsstellung erfolgt über JEMS, das Online-System für die Beantragung und Verwaltung von Projekten des Programms Interreg Großregion 2021-2027. Hier legt der federführende Partner ein Konto an und trägt alle relevanten Informationen in das Zuwendungsantragsformular ein. Auch die zur Projekteinreichung erforderlichen Anhänge werden dem Antrag über JEMS beigefügt.

Unterstützung bei der Antragstellung

Die Kontaktstelle des Interreg-Programms helfen bei Bedarf gerne bei der Vorbereitung des Projektantrags.

Saarland: Nico Palma | Staatskanzlei des Saarlandes +49 681 50 11 754 [email protected]

Département Moselle: Sophia Brongniart | Département de la Moselle +33 3 87 37 57 16  [email protected]

Projektprüfung

Ein Auswahlgremium, bestehend aus dem Vorstand des Vereins VITA FUTURA Bliesbruck-Reinheim und zwei weiteren Mitgliedern des Vereins, ist für die Genehmigung bzw. Ablehnung der eingereichten Projekte zuständig.

 

Relevante Dokumente für die Antragstellung

  1. Unterlagen für den Projektaufruf „Europäischer Kulturpark – AAP1“ 
  2. Strategie des funktionalen Raums Europäischer Kulturpark
  3. Bestimmungen des Projektaufrufs
  4. Prüfkriterien

 

Für alle Interreg-Projekte geltende Unterlagen

  1. Allgemeine Projektbedingungen (Leitfaden zur Förderfähigkeit der Ausgaben)
    JEMS Leitfaden
    Kommunikation Leitfaden
    Ergebnis- und Outputindikatoren Leitfaden
    Vorlage Zuwendungsantrag
    Vorlage Budgettabelle
  2. FAQ Interreg Großregion

 

Erklärungen, die dem Antrag beigefügt werden müssen:

Je nach Projektpartner können diese Erklärungen variieren.

Die Verpflichtungserklärungen müssen bei Einreichung des Antrags beigefügt werden.
Die Anhänge zu den Verpflichtungserklärungen können spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Auswahlgremiums nachgereicht werden.


  1. Verpflichtungserklärung federführender Partner
    Verpflichtungserklärung finanzieller Partner
    Verpflichtungserklärung strategischer Partner
    Anhang - Erklärung zur Finanzierung aus Eigenmitteln
    Anhang - Erklärung zur öffentlicher oder privaten Kofinanzierung
    Anhang - MwSt.-Erklärung
    Anhang - Erklärung De-Minimis Beihilfen
    Anhang - Modell Zuweisungsschreiben
    Hinweis - Prüfung staatlicher Beihilfen
    Hinweis - Bonitätsprüfung

 

Bei Fragen können Sie sich an den funktionalen Raum oder die Kontaktstellen des Interreg-Programms wenden.

Das Gebiet des funktionalen Raums des Europäischen Kulturparks

Das Gebiet des funktionalen Raums des Europäischen Kulturparks