Funktionaler Raum Bliesbruck-Reinheim

Diese Neuheit des europäischen Förderprogramms ermöglicht es neun funktionalen Räumen Interreg-Projekte auf ihrem Gebiet zu finanzieren, die zur Umsetzung ihrer Strategie beitragen.


Was sind die funktionalen Räume?

Das europäische Förderprogramm Interreg VI A Großregion 2021-2027 verfügt über EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), um Projekte zu finanzieren, die die Großregion grüner, sozialer und bürgernäher machen sowie eine bessere Governance ermöglichen.

Mehr als ein Viertel dieses Budgets wurden erstmals der Finanzierung sogenannter „funktionale Räume“ und ihrer Projekte gewidmet. Diese Neuheit des europäischen Förderprogramms ermöglicht es neun funktionalen Räumen, d.h. lokalen, strukturierten grenzüberschreitenden Räumen, Interreg-Projekte auf ihrem Gebiet zu finanzieren, die zur Umsetzung ihrer Strategie beitragen.

Der deutsch-französische Raum des Europäischen Kulturparks Bliesbruck-Reinheim wurde als einer dieser funktionalen Räume anerkannt und verfügt in diesem Rahmen über 1,9 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union, um seine Strategie umzusetzen.

Die Strategie des funktionalen Raums des Europäischen Kulturparks

Die Strategie des funktionalen Raums Bliesbruck-Reinheim stützt sich auf sieben Themenbereiche:

  1. 1.    Flächenmanagement
  2. 2.    Ökologie & Nachhaltigkeit
  3. 3.    Wissenschaft & Forschung
  4. 4.    Stärkung der Einbindung und Zusammenarbeit von und mit lokalen Akteuren
  5. 5.    Kulturtourismus (Angebotserweiterung)
  6. 6.    Marketing & Kommunikation
  7. 7.   Schaffung eines Modell-Projekts der deutsch-französischen Zusammenarbeit.
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Hier geht es zur Strategie des funktionalen Raums.

Projektaufruf

Der Projektaufruf „Zf - fR Bliesbruck Reinheim“ läuft vom 01. September 2024 bis zum 30. November 2026 um 14 Uhr.

Während dieses Zeitraums können laufend Projektanträge auf der Plattform JEMS Großregion eingereicht werden.

Projekteinreichung - Antragsstellung

Folgende Projektvoraussetzungen muss das Projekt erfüllen, um über den funktionalen Raum mit EU-Interreg-Mittel gefördert zu werden:

  1. ·         Das Projekt muss zu der Umsetzung der Strategie des funktionalen Raums beitragen.
  2. ·         Das Projekt muss hauptsächlich dem Gebiet des funktionalen Raums dienen.
  3. ·         Mindestens zwei grenzüberschreitende Partner müssen finanziell an dem Projekt beteiligt sein.

Wir empfehlen, vorab zu prüfen, ob das Projekt die Anforderungen der Interreg Großregion 2021-2027 Zulässigkeits- und Prüfkriterien erfüllt.

Projekte, deren EFRE-Kofinanzierung 33.500 € unterschreitet, gelten als Kleinprojekte und müssen über den Interreg-Kleinprojektefond beantragt werden.

Die gesamte Antragsstellung erfolgt über JEMS, das Online-System für die Beantragung und Verwaltung von Projekten des Programms Interreg Großregion 2021-2027. Hier legt der federführende Partner ein Konto an und trägt alle relevanten Informationen in das Zuwendungsantragsformular ein. Auch die zur Projekteinreichung erforderlichen Anhänge werden dem Antrag über JEMS beigefügt.

 

Antragsprüfung

Ein Auswahlgremium, bestehend aus dem Vorstand des Vereins VITA FUTURA Bliesbruck-Reinheim und zwei weiteren Mitgliedern des Vereins, ist für die Genehmigung bzw. Ablehnung der eingereichten Projekte zuständig.

Dieses setzt sich wie folgt zusammen,

Für das deutsche Gebiet des funktionalen Raums:

  • Frank John, Landrat des Saarpfalz-Kreises
  • David Lindemann, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten des Saarlandes
  • Peter Nagel, Kreistagsmitglied des Saarpfalz-Kreises
  • Hannelore Dilly-Augustin, Kreistagsmitglied des Saarpfalz-Kreises
  • Michael Clivot, Bürgermeister der Gemeinde Gersheim
  • Wolfgang Henn, Geschäftsführer der Saarpfalz-Touristik (als Beobachter)
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Für das französische Gebiet des funktionalen Raums:

  • Patrick Weiten, Präsident des Département de la Moselle
  • Gilbert Schuh, Vize-Präsident des Département de la Moselle
  • Bernard Simon, Vize-Präsident des Département de la Moselle
  • Christophe Gauer, Vize-Präsident der Communauté d‘Agglomération Sarreguemines Confluences
  • Maryse Grcic, Bürgermeisterin der Gemeinde Bliesbruck
  • David Suck, Administrator von Moselle Attractivité (als Beobachter)
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Die Sitzungen des Auswahlgremiums finden 3 bis 4 Mal im Jahr statt.
Die Anträge auf Kofinanzierung müssen mindestens 10 Wochen vor der Sitzung des Auswahlgremiums eingereicht werden.

 

Kalender Auswahlgremium funktionaler Raum Bliesbruck-Reinheim

 

Tagesordnung des Auswahlgremiums

 

 

Sitzung des Auswahlgremiums

 

Einreichungsfrist Projektanträge

Genehmigung/Ablehnung der Projekte07.09.202601.07.2026 um 14:00 Uhr
Genehmigung/Ablehnung der Projekte16.11.202615.09.2026 um 14:00 Uhr
Genehmigung/Ablehnung der ProjekteFebruar 202730.11.2026 um 14:00 Uhr

Unterstützung bei der Antragstellung

Die Kontaktstelle des Interreg-Programms helfen bei Bedarf gerne bei der Vorbereitung des Projektantrags.

Saarland: Nico Palma | Staatskanzlei des Saarlandes +49 681 50 11 754 [email protected]

Département de la Moselle: Cécilia Perona  |  +33 3 87 37 59 14  [email protected]

 

Gerne können Sie auch Kontakt mit der Verwaltungsstruktur des funktionalen Raums Bliesbruck-Reinheim aufnehmen.

VITA FUTURA Bliesbruck-Reinheim: Raphael Müller | +33 6 88 10 22 83 [email protected]

 

Unterlagen zur Antragsstellung

Relevante Dokumente für die Antragstellung

  1. Strategie des funktionalen Raums Europäischer Kulturpark
  2. Bestimmungen des Projektaufrufs
  3. Prüfkriterien

 

Für alle Interreg-Projekte geltende Unterlagen

  1. Allgemeine Projektbedingungen (Leitfaden zur Förderfähigkeit der Ausgaben)
    JEMS Leitfaden
    Kommunikation Leitfaden
    Ergebnis- und Outputindikatoren Leitfaden
    FAQ Interreg Großregion
  2.  

Erklärungen, die dem Antrag beigefügt werden müssen:

Je nach Projektpartner können diese Erklärungen variieren.

Die Verpflichtungserklärungen müssen bei Einreichung des Antrags beigefügt werden.
Die Anhänge zu den Verpflichtungserklärungen können spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Auswahlgremiums nachgereicht werden.


  1. Verpflichtungserklärung federführender Partner
    Verpflichtungserklärung finanzieller Partner
    Verpflichtungserklärung strategischer Partner
    Anhang - Erklärung zur Finanzierung aus Eigenmitteln
    Anhang - Erklärung zur öffentlicher oder privaten Kofinanzierung
    Anhang - MwSt.-Erklärung
  2. Anhang - Ergänzende Informationen Funktionsgruppen
    Anhang - Erklärung De-Minimis Beihilfen
    Anhang - Modell Zuweisungsschreiben
    Hinweis - Prüfung staatlicher Beihilfen
    Hinweis - Bonitätsprüfung

 

Bei Fragen können Sie sich an den funktionalen Raum oder die Kontaktstellen des Interreg-Programms wenden.

Alle allgemeinen Informationen und die Bewerbungsunterlagen sind auch auf der Website des Interreg-Programms verfügbar.

Das Gebiet des funktionalen Raums des Europäischen Kulturparks

Das Gebiet des funktionalen Raums des Europäischen Kulturparks